1. Sachlicher Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für Dienstleistungen, die von der AMC World Technologies GmbH, Fischerinsel 1, 10179 Berlin (nachfolgend „AMC World“ genannt) angeboten und erbracht werden.
2. Art und Umfang der Leistungen
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Maßgebend dafür sind:
- der im Vertrag definierte Leistungsumfang, der als geeignet für die vorausgesetzte Verwendung gilt,
- die im Vertrag festgelegten Bedingungen,
- die nachstehenden Bedingungen,
- allgemein angewandte technische Richtlinien und Fachnormen, insbesondere auch die internationalen Standards und Vorschläge der Internet Engineering Task Force (IETF), wie sie in den Request-for-Comments (RFC) dokumentiert sind, und des W3C (World Wide Web Consortium)
Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge. Weitergehende Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn AMC World diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB von AMC World.
3. Organisation
Die Vertragspartner benennen bei Beginn der Leistungen entsprechende Ansprechpersonen auf beiden Seiten.
4. Pflichten des Leistungsempfängers
Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, die zur Erbringung der Leistungen notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere trägt er Sorge, dass von AMC World beauftragte Mitarbeiter und Firmen die Installation der Hard- und Softwarekomponenten vor Ort durchführen können. Damit gilt eine mögliche Mitteilungspflicht von AMC World, dass derartige Maßnahmen durchgeführt werden müssen, als erfüllt. Weiterhin stellt der Leistungsempfänger AMC World die benötigten Dokumente und Informationen zur Verfügung. Sofern es sich hierbei um elektronische Dokumentation handelt, wird der Leistungsempfänger diese Dokumente in standardisierten und plattformübergreifend lesbaren Formaten (PDF, ASCII) zur Verfügung stellen.
4.1 Fachliche Begleitung
Der Leistungsempfänger hat, soweit notwendig, Personal aus den beteiligten Abteilungen zur fachlichen Begleitung freizustellen.
4.2 Bereitstellung von Hilfsmitteln für Leistungen vor Ort
Als Hilfsmittel werden für die Dauer der Leistungserbringung Arbeitsplätze für Mitarbeiter von AMC World beim Leistungsempfänger benötigt, wenn Arbeiten vor Ort durchgeführt werden. Die Arbeitsplätze sind vom Leistungsempfänger mit dem beim Leistungsempfänger üblichen und für die Leistungserbringungen technisch notwendigen Arbeitsplatz-Computersystemen auszustatten, die über eine Druckmöglichkeit und einen Internet-Anschluss für SSH (Secure Shell), HTTP und HTTPS verfügen.
4.3 Bereitstellung von Hilfsmittel für Leistungen über Fernverbindung
Der Leistungsempfänger muss dafür Sorge tragen, dass AMC World mit Hilfe einer TCP/IP-Verbindung ein freier Zugriff auf das System ermöglicht wird. AMC World stellt auf Wunsch einen geeigneten Router bereit oder der Zugang wird über das Internet ermöglicht. Bei Nichtfunktion oder Nichtbereitstellung des Anschlusses durch den Leistungsempfänger können die Arbeiten ohne weitere Angabe von Gründen unterbrochen werden.
4.4 Nichtverfügbarkeit von Hilfsmitteln
Die Bereitstellung der Arbeitsplätze und der TCP/IP-Verbindung durch den Leistungsempfänger für AMC World erfolgt nach Beginn der Leistungserbringung. Werden mangels Verfügbarkeit der Arbeitsplätze oder der TC/IP-Verbindung, mit oder ohne Zutun oder Unterlassen durch den Leistungsempfänger, zur Erbringung von vertragsgemäßen Leistungen AMC World Zusatzaufwendungen notwendig, dann trägt der Leistungsempfänger alle damit verbundenen Kosten von AMC World und AMC World kann für Schäden, die aus zeitlicher Verzögerung bei der Leistungserbringung entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
5. Haftungsbeschränkung
In jedem Falle ist die vertragliche wie deliktische Haftung von AMC World außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personenschäden auf 1.500.000,00 Euro, für Sach- und Vermögensschäden (auch Datenverlustschäden) auf 500.000 Euro beschränkt. AMC World haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, wenn der Leistungsempfänger keine regelmäßigen Datensicherungen durchgeführt hat.
Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von AMC World keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Leistungsempfänger Passwörter oder Benutzererkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt AMC World keine Haftung.
6. Lieferumfang, Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen und Leistungen von AMC World erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
Ausgeliefert werden die ausführbaren Programmdateien und die vollständige Dokumentation der erbrachten Konfigurations- und Installationsleistungen. Source-Code ist nicht Bestandteil des Lieferumfanges.
Nach der vollständigen Bezahlung überträgt AMC World das Eigentum an den gelieferten Waren und das im Vertrag festgelegte Nutzungsrecht aus den erbrachten Leistungen an den Leistungsempfänger. Weiterhin überträgt AMC World nach der vollständigen Bezahlung das Nutzungsrecht und das Recht zur Bearbeitung der Leistungsergebnisse auf den Leistungsempfänger. AMC World behält jedoch das Recht der sonstigen beliebigen Verwendung der zugrunde liegenden Konzepte und Programm-Source-Codes.
7. Zahlungsbedingungen
Mit Leistungserbringung erhält der Kunde von uns eine Rechnung mit einem kalendermäßigen Fälligkeitsdatum. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Teilzahlungen sind nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
7.1 Zahlungsweise
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung, Lastschrift, Barzahlung oder Vorauskasse, wobei dem Kunden von ihm zu vertretende Gebühren für auftretende Rücklastschriften zur Last fallen. AMC World behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
7.2 Zahlungsverzug
Zahlt der Kunde nicht innerhalb der kalendermäßig bestimmten Frist, behält sich AMC World vor, nochmals zu mahnen (Mahngebühren 5 Euro) oder gegebenenfalls die Forderung sofort an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt zu übergeben. Es fallen Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz an.
7.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder schriftlich durch AMC World anerkannt wurden oder unbestritten sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
8. Vertraulichkeit, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse – insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse – geheimzuhalten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen.
Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden der Auftragnehmer und der Leistungsempfänger die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.
AMC World weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.
9. Subunternehmer
AMC World kann im Rahmen der Leistungserbringung Unteraufträge vergeben. In diesem Fall muss AMC World dem Unterauftragnehmer die den vorhergehenden Absätzen entsprechenden Pflichten auferlegen. Die Erteilung von derartigen Unteraufträgen ist ohne Absprache mit dem Leistungsempfänger möglich. Die Haftung von AMC World für die gesamte Leistung bleibt hiervon unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile des Vertrages Berlin, soweit zulässig vereinbar.