Nachfolgend finden Sie den sYnergy Lizenzvertrag. Dieser Vertrag gilt für die Benutzung der sYnergy Demoversion oder der sYnergy Vollversion.
Vorbemerkung
AMC Word Technologies überlässt dem unternehmerischen Kunden (= Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) Software. Dieser nachfolgende Vertrag gilt nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Durch Verwendung dieser Software bestätigt der Kunde, dass er diesen Lizenzvertrag gelesen und verstanden hat. Jede Software, Dokumentation oder Website, auf die über die Software zugegriffen werden kann, unterliegt, sofern vorhanden, deren eigenen Lizenzrechten und nicht diesem Vertrag. Falls der Kunde das Softwarepaket elektronisch bezieht, muss er seine Zustimmung zum Lizenzvertrag durch Klicken auf das Auswahlfeld „Ich akzeptiere die Bedingungen des Lizenzvertrages.“ am Ende dieses Vertrages bezeugen. Der Kunde verpflichtet sich, die darin enthaltenen Vertragsbedingungen einzuhalten. Falls der Kunde mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrags nicht einverstanden ist, darf er die Software auf keinen Fall verwenden. In diesem Fall hat der Kunde das unbenutzte Softwarepaket gemäß den Rückgaberichtlinien an den Hersteller zurückzugeben, oder falls der Kunde das Softwarepaket elektronisch bezogen hat, das Auswahlfeld „Ich lehne die Bedingungen des Lizenzvertrages ab.“ am Ende des Vertrages zu klicken.
Software Lizenzvertrag
zwischen
AMC World Technologies, Inhaber Herr Daniel Ellermann, Fischerinsel 1, 10179 Berlin
- nachfolgend "AMC World Technologies" genannt -
und
dem "Kunden"
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger aufgezeichnete oder zum Download bereit gestellte Computerprogramm „sYnergy“ welches für geschäftliche Anwendungen gedacht ist. Es enthält Hilfsprogramme, Programmbibliotheken, Scripts, Beispieldateien, Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material, nachfolgend „Software“ genannt. Für Begriffe die nicht im Vertrag selbst definiert sind, gelten die Definitionen der EVB-IT entsprechend.
§ 2 Benutzungsrecht und Vertragsdauer
AMC World Technologies gewährt dem Kunden das Recht, die Software auf einen Computer zu installieren, auszuführen und zu verwenden, sofern der Kunde einen Lizenzschlüssel oder eine Lizenzdatei vom Hersteller erhalten hat.
AMC World Technologies überträgt dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Lizensschlüssel/ in der Lizenzdatei angeführten Programme einschließlich etwaiger bezeichneter Zusatzprogramme und des jeweils zugehörigen Materials bis zum Ablauf des Lizenzzeitraums zu nutzen.
§ 3 Lieferung
3.1 Zurverfügungstellung
AMC World Technologies liefert dem Kunden die vertragsgegenständlichen Programme in je einem Exemplar in maschinenlesbarer Form auf Datenträger oder zum Download. Soweit vereinbart, können die Programme anstelle einer Datenträgerübergabe unmittelbar auf dem System des Kunden installiert werden. In diesem Fall geht die Gefahr mit Installation auf den Kunden über, im Falle von Satz 1 mit Übergabe des Datenträgers.
AMC World Technologies liefert zu den vereinbarten Programmen zugehöriges Dokumentationsmaterial (insbesondere Bedienungsanleitung, bei besonderer Vereinbarung ergänzend auch Dateibeschreibung, Manuals, Dateiübersicht, Satzbeschreibung und sonstiges Material).
3.2 Postversand
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Postversand einer Demoversion. Bei Postversand gilt die Lieferung drei Tage nach Aufgabe des Exemplars des Lizenzproduktes bei dem Transportunternehmen als erfolgt. Mit der Aufgabe beim Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über.
Lieferverzögerungen, deren Gründe nicht von AMC World Technologies zu vertreten sind, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist und begründen keine Ersatzansprüche des Kunden.
3.3 Transportrisiko
Den zur Lieferung des Programms erforderlichen Datenträger stellt AMC World Technologies gegen Rechnung zur Verfügung. Der Kunde kann den Datenträger beistellen, sofern dieser den Spezifikationen im Leistungsschein entspricht. In diesem Falle trägt der Kunde das Transportrisiko.
Risiko und Kosten der Anlieferung zu dem Installationsort trägt mangels abweichender Vereinbarung AMC World Technologies. Entstehen durch abweichende Versandwünsche des Kunden Mehrkosten, so trägt diese der Kunde und geht das Risiko mit Übergabe des Programms an die Versandperson auf den Kunden über.
Werden im Besitz des Kunden befindliche Programme der AMC World Technologies ganz oder teilweise beschädigt oder versehentlich gelöscht, ohne dass dies von dem Kunden zu vertreten wäre, so liefert AMC World Technologies kostenlos Ersatz.
§ 4 Umfang der Nutzungsberechtigung
4.1 Nutzungsberechtigung bei Testlizenz
Mit Testlizenzen können Sie Synergie Software 30 Tage lang (beginnend mit dem Lieferdatum/mit dem Download ausgiebig testen. Ein Produktiveinsatz der Programme ist nicht gestattet. Wenn Sie die Programme nach dem 30-Tage-Testzeitraum weiter nutzen möchten, müssen Sie hierzu entsprechende Lizenzen von uns erwerben. AMC World Technologies bietet für Testsoftware keinen technischen Support und keine Garantien. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der allgemeinen Nutzungsberechtigung.
4.2 Allgemeine Nutzungsberechtigung
Der Kunde ist zur Nutzung der ihm überlassenen Software auf einer Anlage des im Lizenzschlüssel/in der Lizenzdatei näher bezeichneten Typs berechtigt. Er unterliegt den in diesem Paragraphen festgelegten Verwertungsbindungen.
Das Kopieren von überlassenen Programmen in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur in dem Umfange vertragsmäßiger Nutzung, insbesondere zur anwendungserforderlichen Datensicherung, zulässig.
4.3 Vertragsmäßige Nutzung
Als vertragsmäßige Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms durch Übertragung aus Speichereinheiten oder von Datenträgern in die gekennzeichnete Zentraleinheit zum Zwecke der Verarbeitung, Herstellen einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung.
Änderungen der Hardware-Konfiguration oder der Systemsoftware, die den Synergy-Systemvoraussetzungen nicht genügen sind unzulässig. Eine Haftung von AMC World Technologies für ungenügende Systemvoraussetzungen ist ausgeschlossen.
Unzulässig ist es,
die Software zu verändern oder rückzuerschließen, soweit diese Maßnahmen gesetzlich der Zustimmung des Anbieters bedürfen,
vom Programm oder vom zugehörigen schriftlichen Material abgeleitete Werke herzustellen,
vorhandene Schutz- oder Registervermerke zu entfernen oder zu verändern,
den im Eigentum des Anbieters verbleibenden technischen Software-Schutz (”dongle”, hardlock) zu verändern, zu zerstören, mit Beseitigungsprogrammen oder anderen Hilfsmitteln zu umgehen oder an Dritte weiterzugeben.
Jede weitergehende Verwendung, insbesondere jede Mehrfachnutzung oder jede Nutzung im von dem Kunden hinsichtlich der Anzahl der angeschlossenen Geräte oder der Speicherkapazitäten vorgenommenen Veränderungen oder Erweiterungen der Hardware (auch soweit sie von Dritten stammt) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AMC World Technologies.
§ 5 Gewährleistung
AMC World Technologies übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die überlassene (erstellte) Software die vereinbarten Funktionen erfüllt. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch eine vertragsgemäße Nutzung (§ 4.3).
Um seine Gewährleistungsansprüche zu bewahren, hat der Kunde AMC World Technologies Mängel der Software unverzüglich mitzuteilen.
Mitgeteilte Mängel sind von AMC World Technologies zu beseitigen. Erweist sich eine Mängelbeseitigung als nicht möglich oder als unwirtschaftlich, wird AMC World Technologies von seiner Leistungspflicht frei.
Keine Gewährleistung übernimmt AMC World Technologies dafür, dass die überlassene Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht.
Soweit ein von dem Kunden mitgeteilter Mangel nicht festgestellt werden kann oder auf einen Bedienungsfehler zurückzuführen ist, trägt der Kunde die anteiligen Prüfkosten und Kosten für die Anfahrt etc. von AMC World Technologies.
§ 6 Schutzrechte Dritter
AMC World Technologies stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten an den überlassenen Programmen in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei.
Im Lieferumfang des Produkts kann freie Software enthalten sein, die z. B. unter die Bestimmungen der GNU LGPL (GNU Lesser General Public Licence) fallen. Bevor der Kunde diese freie Software verwenden kann, muss der Kunde zunächst die betreffende Lizenz gelesen und anerkannt haben. Der Kunde erkennt an, dass diese freie Software nicht Teil des Produkts ist, und der Anbieter übernimmt keine Garantien, weder ausdrücklich noch impliziert, für solche Software.
AMC World Technologies ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter an der Software am Sitz des Kunden oder durch Updatelieferungen durchzuführen.
§ 7 Eigentum und Schutzrechte an Software
Die dem Kunden überlassene Software verbleibt bei zeitlich begrenzter Überlassung einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum von AMC World Technologies.
AMC World Technologies bleibt Inhaber aller Rechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils zugehörigen Materials, soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Soweit der Kunde die Programme zulässig aufgrund Zustimmung von AMC World Technologies verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet, bringt er einen entsprechenden Urhebervermerk über die Urheberschaft von AMC World Technologies an.
§ 8 Haftung AMC World Technologies
8.1 Haftungsumfang
AMC World Technologies leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung bei Vorsatz ist unbeschränkt
Bei grober Fahrlässigkeit haftet AMC World Technologies für einfache Erfüllungsgehilfen beschränkt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, für gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte jedoch unbeschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet AMC World Technologies in Höhe des bei Vertragschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Für Sachschäden und bei Datenverlust haftet AMC World Technologies nur bis zu €......................pro Schadensfall. Im übrigen ist die Haftung von AMC World Technologies ausgeschlossen.
8.2. Mitverschulden/Datensicherungspflicht
AMC World Technologies bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Datensicherung muss in anwendungsadäquaten Abständen erfolgen. Mindestens jedoch einmal täglich, so dass die Wiederherstellung der Daten mit vertretbaren Aufwand sichergestellt ist. Im Falle eines von AMC World Techologies zu vertretenden Datenverlustes haftet AMC World Techologies nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Virenabwehr entsteht.
§ 9 Pflichten des Kunden
Die überlassenen Programme dürfen weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht werden.
Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben des Anbieters an den Programmen in keiner Form verändern.
Der Kunde ist verpflichtet, das gesamte vertragsgegenständliche Produkt einschließlich aller übergebenen Datenträger und zugehöriger schriftlicher Unterlagen und aller Kopien von Programmen und Unterlagen an AMC World Technologies zurückzugeben. Ersatzweise können erstellte Programmkopien gelöscht werden. Jegliche weitere Nutzung dieser Programmkopien ist unzulässig. Hierzu gehört auch jede Form der Rekonstruktion von Kopieteilen über entsprechende Programme. Der Kunde wird auf Verlangen des Anbieters eine ausdrückliche Erklärung über die Durchführung dieser Löschung abgeben und AMC World Technologies kostenfrei übermitteln.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
10.1 In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Gleiches gilt für Änderungen der Form.
Die zugehörigen Nachträge sind bei Unterzeichnung Bestandteil des vorliegenden Vertrags.
10.2 Es gilt Deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
10.3 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit vereinbar, und insbesondere, wenn der Kunde keinen allgemeinen Wohnsitz in Deutschland hat, der Geschäftssitz der AMC World Technologies.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.